Allg. Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen der 
Tierpension im Weserbergland

§1 Gesundheit 
Hunde
Der Besitzer versichert, dass die Hunde frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, darf der Hund die Tierpension nicht besuchen. 
Wir empfehlen regelmäßig eine Wurmkur. Die letzte Wurmkur muss aber mindestens 2 Tage vor Ankunft in der Pension gegeben werden. 
Die Hunde benötigen während des Aufenthalts in der Tierpension einen gültigen Impfschutz für die Impfungen: Pavovirose, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Tollwut. Ein Impfpass ist regelmäßig vorzulegen, die Tierpension ist berechtigt sich davon Kopien zu machen. Die Tierpension ist ebenfalls berechtigt zu jedem Zeitpunkt die Nachweise der Gesundheit des Hundes einzufordern (Nachweis vom Tierarzt), wenn z.B.: der Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder der Befall von Parasiten besteht. 

Kleintiere
Wir raten jedem Besitzer seine Kleinnager impfen zu lassen, vor allem die Kaninchen sollten einen bestehenden Impfschutz für Myxomathose, RHD und RHD II haben. Nur mit bestehendem Impfschutz können wir wirklich garantieren, dass die Tiere sich während der Unterbringung nicht anstecken können. Die Tiere haben keinen Kontakt zu den anderen Kleintieren oder Hunden und die Bereiche werden nach jeder Belegung gereinigt und desinfiziert, aber schon die Frischfütterung von Wiese kann eine Infizierung hervorrufen. 

Nicht nur Myxomathose und RHD können, vor allem in der Außenvoliere, leicht übertragen werden. Auch Darmparasiten können sich tief und lange im Boden halten, dieser wird zwar regelmäßig gekalkt, um die Belastung zu minimieren, jedoch dürfen wir dies nicht nach jeder Nutzung.  Eine regelmäßige Kotprobe ist also auch bei den Kaninchen und Meerschweinchen wichtig.


§2 Fürsorge

Der Besitzer gibt die Verantwortung seiner Tiere für den Zeitraum der Unterbringung an die Tierpension ab. Die Verantwortliche Person ist hierfür Frau Sophie Burger geb. 27.03.1991, diese hat in jedem Fall eine artgerechte Haltung nach dem Tierschutzgesetz zu gewährleisten, sowie die tierärztliche Versorgung sicher zu stellen. 
Der Besitzer gibt für den Zeitraum der Unterbringung die Versorgungsvollmacht an die Tierpension ab (Vollmacht Tierarzt notwendig). Wir können die tierärztliche Versorgung nur mit einer Vollmacht sicherstellen, sollte keine Vollmacht vorliegen, können wir im Bedarfsfall nicht die Tierärztliche Versorgung sicherstellen. 
Die Kosten der Tierärztlichen Versorgung während des Aufenthalts übernimmt der Besitzer, dieser bekommt direkt die Rechnung vom Tierarzt. Sollte ein Tierarzt besuch notwendig sein, wird zuerst versucht der Haustierarzt zu kontaktieren, sollte dieser nicht erreichbar sein oder außerhalb der Sprechzeiten ein Tierarztbesuch notwendig sein, bleibt der Tierpension die Wahl des Tierarztes frei (dies gilt auch, wenn der Haustierarzt weiter als 20km entfernt ist, außerhalb der Sprechzeiten muss immer der Notdienst habende Tierarzt kontaktiert werden).
Die Tiere werden nur im Rahmen einer Betreuung an die Tierpension abgegeben, Besitzer bleibt. Die Tierpension verpflichtet sich die Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen, zu halten und zu pflegen. Fütterung erfolgt ausschließlich nach den Angaben des Besitzers.
Die Tierpension versorgt die Tiere nach bestem Wissen und Gewissen, sollten Ihnen Auffälligkeiten nach der Unterbringung auffallen, sind diese so schnell wie möglich nach der Abholung an die Tierpension zu melden, da die Auffälligkeit ansonsten nicht mehr sicher auf den Aufenthalt in der Pension zurückzuführen sind. Bei der Abholung haben Sie jedoch ausreichend Zeit Ihr Tier zu begrüßen und Auffälligkeiten eventuell schon sofort festzustellen. Hierzu beachten Sie bitte auch §8.


§3 Meldepflicht und Kontrollen
Sollten die Tiere während des Aufenthalts erkranken oder sterben, hat die Tierpension sofort die Besitzer darüber zu informieren. Sollte ein Kontakt nicht sofort zu Stande kommen, entscheidet die Tierpension ohne Rücksprache, ob ein Tierarztbesuch notwendig ist oder nicht. Der Besitzer ist aber in jeden Fall darüber zu informieren. 


§4 Haftpflicht (gilt nicht für Nager)
Der Hund sollten eine bestehende Haftpflichtversicherung (seit 2014 Pflicht für jeden Hundebesitzer). Sollte keine Versicherungen bestehen, ist der Besitzer verpflichtet die Kosten der entstandenen Schäden zu übernehmen. Trägt die Tierpension eine Mitschuld an dem entstandenen Schaden übernimmt diese die Kosten. 


§5 Fütterung/Versorgung 
Hunde:
Wir füttern eure Hunde nach euren Angaben, das Futter muss aber in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden. Futterzusätze und Medikamente werden ebenfalls auf verabreicht, auch dieses muss der Besitzer in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Extrakosten entstehen hierfür nicht. Sollte das Futter nicht in ausreichender Menge vorhanden sein, kauft die Tierpension gegen Quittung neues nach. Der Besitzer hat das Geld bei Abholung zu erstatten (nur gegen Quittung). 

Kleintiere:
Unsere tägliche Fütterung beinhaltet Heu, Wasser und Frischfutter nach den Angaben der Besitzer. Trockenfutter oder Futterzusätze müssen in ausreichender Menge mitgegeben werden. 
Gefüttert wird in jedem Fall nach Angaben des Besitzers die entweder im Stammdatenbogen oder dem Vertrag hinterlegt sind. Sollte es Änderungen geben, bitten wir Sie uns dies umgehend vor der nächsten Betreuung mitzuteilen. 


§6 Unterbringung und Pflege
Die Hunde leben während der Unterbringung im familiären Umfeld der Tierpension, das heißt KEINE Zwingerhaltung. Somit kommt ihr Hund mit anderen Hunden und Menschen in Kontakt. Dies erfordert ein gewisses Maß an Sozialisierung. Nicht kastrierte Rüden können wir nicht betreuen. Die Hunde können sich während des Aufenthalts frei im Haus bewegen und bekommen jeder seinen „Rückzugsort“. Wir achten stets darauf, dass dieser bewahrt wird. Bei Übernachtungen empfehlen wir daher, dass eigene Körbchen mitzubringen. Spielzeug und andere Dinge können natürlich auch mitgegeben werden. 
Wir pflegen die Tiere während des Aufenthalts sofern dies notwendig ist. 
Da die Hunde hier in einer größeren Gruppe unter anderen Hunden leben, können wir keine Haftung für Verletzungen unter den Hunden ausschließen. Jedoch achten wir stets darauf, dass die Hunde sich gut verstehen und es keine Auseinandersetzungen gibt, die zu ernsthafteren Verletzungen führen können. Sollte dies der Fall sein, wird die Gruppe getrennt.

Kleintiere leben isoliert von den anderen Pensionsgästen, sie bekommen ihre eigenen Gehege, sowie einen komplett eingezäunten Auslauf. Sie können Tagsüber den Auslauf nutzen und verbringen die Nacht im sicheren Gehege. Der Bereich wird nach Angaben des Besitzers sowie Größe/Anzahl der Tiere von der Tierpension ausgewählt.

Hunde    
Tagesgast bis zu 5h/Tag                                                10,00€
Tagesgast ab 5h/Tag                                                       14,00€
Tagesbetreuung inkl. Übernachtung                         23,00€
Wochenendübernachtung: Freitag bis Sonntag
(nur bei reiner Wochenendübernachtung)             26,00€
    
Kleintiere    
Mai-September    
Kaninchen                                               6,50€
Meerschweine                                        5,00€
Oktober-April  
Kaninchen                                                7,50€
Meerschweine                                        6,00€
Heizkosten pro Bereich pro Nacht    0,60€


§7 Kosten
Der Rechnungsbetrag ist jeweils zum Ende der Übernachtung oder zum Ende des laufenden Monats fällig. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. 


§8 Eigenschaften der Tiere und Wesen
Die Tierpension wurde über die Eigenschaften und Besonderheiten der Tiere aufgeklärt und sind im Stammdatenbogen zu vermerken. Die Tiere können sich durch äußere Einflüsse und veränderter Umgebung in ihrem Wesen, Verhalten und Gesundheit verändern, dies kann weder der Besitzer noch die Tierpension beeinflussen.
Vor allem Kleinnager sind sehr stressempfindlich, der vorrübergehende Umzug in die Pension kann die Tiere in ihrem Wesen, Fressverhalten und Gesundheit stark beeinflussen.


§9 Nachweise
Die Tierpension besitzt drei eigene Hunde, diese werden regelmäßig entwurmt und geimpft sie werden zudem regelmäßig auf sonstige Erkrankungen untersucht. Die Besitzer können jederzeit Einsicht in deren Gesundheitsbücher verlangen, um sich zu vergewissern, dass alle Anforderungen weiterhin erfüllt sind. 


§10 Vertragsarten, Reservierung und Stornierung 
Pensionsvertrag
Der Pensionsvertrag gilt nicht zeitgleich als Reservierung, Kunden haben somit nicht automatisch, dass Recht auf einen Platz für die Betreuung. Tagesplätze und Übernachtungsplätze müssen im Vorfeld reserviert werden, der Anspruch besteht erst nach Zusage seitens der Tierpension. Diese Vertragsform muss nicht gekündigt werden. 
Wird das Tier nicht abgeholt, geht das Tier in den Besitz der Tierpension über. Der Besitzer hat dann keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Tier.
Pensionsvertrag für Dauertagesgäste
Dauertagesgäste reservieren mit dieser Vertragsform einen dauerhaften Tagesplatz von min. 4 Tagen die Woche. Dieser findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Samstag und Sonntag nach Absprache möglich. Übernachtungen müssen ebenfalls im Vorfeld reserviert werden und sind nicht automatisch reserviert. 
Betreuungsfreie Zeiten von mehr als 2 Tage die Woche müssen bis zum 1. eines jeden Monats, für den laufenden Monat, bekannt gegeben werden (ausgenommen Krankheitsfall). Betreuungsfreie Zeiten von 2 Wochen am Stück sind mindestens 6 Wochen vorher der Tierpension mitzuteilen. 
Diese Vertragsform hat eine Kündigungsfrist beiderseits von mindestens vier Wochen immer zum Ende eines Monats. 
Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn das Tier verstirbt oder das Tier aus Verhaltensgründen nicht mehr in der Tierpension untergebracht werden kann. Das Sonderkündigungsrecht gilt für die Pension sowie für den Vertragsnehmer. 

Rabatte    
Tagesgäste ab 15 Tagen pro Monat                               10%
Tagesgäste ab 20 Tagen pro Monat                              17%
Übernachtungen ab 28 Nächte                                     20%
Ab 4 Tieren derselben Art im gleichen Zeitraum    15%
    
Stornierungskosten    
28-15 Tage vor Anreise                                       30% der gebuchten Betreuungskosten
14-2 Tage vor Anreise                                          50% der gebuchten Betreuungskosten
1 Tage vor Anreise oder bei nicht Absage    100% der gebuchten Betreuungskosten


§11 Datenschutz
Wir nehmen ihre Daten nur für eigene Rechnungszwecke und die Tierärztliche Versorgung in unser System auf. Wir geben keine Daten an Dritte ohne schriftliches Einverständnis (Ausnahme Tierarzt, nur mit Vollmacht).



Verantwortlich:
Sophie Kauke                                Erstellt am: 18.02.2020    
Pfingstanger 1                                Bearbeitet: 04.12.2025    
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