Allg. Vertragsbedingungen

Allg. Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen der Tierpension im Weserbergland

§1 Gesundheit
Hunde
Der Besitzer versichert, dass die Hunde frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, darf der Hund die Tierpension nicht besuchen.
Wir empfehlen regelmäßig eine Wurmkur im Abstand von ca. 3-6 Monaten. Die letzte Wurmkur muss aber mindestens 2 Tage vor Ankunft in der Pension gegeben werden.
Die Hunde benötigen während des Aufenthalts in der Tierpension einen gültigen Impfschutz für die Impfungen: Pavovirose, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Tollwut. Ein Impfpass ist regelmäßig vorzulegen, die Tierpension ist berechtigt sich davon Kopien zu machen. Die Tierpension ist ebenfalls berechtigt zu jedem Zeitpunkt die Nachweise der Gesundheit des Hundes einzufordern (Nachweis vom Tierarzt), wenn z.B.: der Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder der Befall von Parasiten besteht.

Kleinnager
Wir raten jedem Besitzer seine Kleinnager impfen zu lassen, vor allem die Kaninchen sollten einen bestehenden Impfschutz für Myxomathose, RHD und RHD II haben. Nur mit bestehendem Impfschutz können wir wirklich garantieren, dass die Tiere sich während der Unterbringung nicht anstecken können. Die Tiere haben keinen Kontakt zu den anderen Urlaubsgästen und die Bereiche werden nach jeder Belegung gereinigt und desinfiziert, aber schon die Frischfütterung von Wiese kann eine Infizierung hervorrufen, sowie können wir nicht alle Orte desinfizieren. Sollte euch dies bei euren ungeimpften Tieren zu risikoreich sein, haben wir einen Bereich, welcher komplett desinfiziert werden kann, jedoch ist dieser wesentlich kleiner als unsere Außenanlage. Bitte sprecht uns gesondert darauf an, dass wir den Kleinen dann einen separaten Bereich zurecht machen können.

Nicht nur Myxomathose und RHD können, vor allem in der Außenvoliere, leicht übertragen werden. Auch Darmparasiten können sich tief und lange im Boden halten, dieser wird zwar regelmäßig gekalkt, um die Belastung zu minimieren, jedoch dürfen wir dies nicht nach jeder Nutzung.  Eine regelmäßige Kotprobe ist also auch bei den Kaninchen und Meerschweinchen wichtig.


§2 Fürsorge
Der Besitzer gibt die Verantwortung seiner Tiere für den Zeitraum der Unterbringung an die Tierpension ab. Die Verantwortliche Person ist hierfür Frau Sophie Burger geb. 27.03.1991, diese hat in jedem Fall eine artgerechte Haltung nach dem Tierschutzgesetz zu gewährleisten, sowie die tierärztliche Versorgung sicher zu stellen.
Der Besitzer gibt für den Zeitraum der Unterbringung die Versorgungsvollmacht an die Tierpension ab (Vollmacht Tierarzt notwendig). Wir können die tierärztliche Versorgung nur mit einer Vollmacht sicherstellen, sollte keine Vollmacht vorliegen, können wir im Bedarfsfall nicht die Tierärztliche Versorgung sicherstellen.
Die Kosten der Tierärztlichen Versorgung während des Aufenthalts übernimmt der Besitzer, dieser bekommt direkt die Rechnung vom Tierarzt. Sollte ein Tierarzt besuch notwendig sein, wird zuerst versucht der Haustierarzt zu kontaktieren, sollte dieser nicht erreichbar sein oder außerhalb der Sprechzeiten ein Tierarztbesuch notwendig sein, bleibt der Tierpension die Wahl des Tierarztes frei (dies gilt auch, wenn der Haustierarzt weiter als 20km entfernt ist, außerhalb der Sprechzeiten muss immer der Notdienst habende Tierarzt kontaktiert werden).
Die Tiere werden nur im Rahmen einer Betreuung an die Tierpension abgegeben, Besitzer bleibt. Die Tierpension verpflichtet sich die Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen, zu halten und zu pflegen. Fütterung erfolgt ausschließlich nach den Angaben des Besitzers.
Die Tierpension versorgt die Tiere nach bestem Wissen und Gewissen, sollten Ihnen Auffälligkeiten nach der Unterbringung auffallen, sind diese so schnell wie möglich nach der Abholung an die Tierpension zu melden, da die Auffälligkeit ansonsten nicht mehr sicher auf den Aufenthalt in der Pension zurück zu führen sind. Bei der Abholung haben Sie jedoch ausreichend Zeit Ihr Tier zu begrüßen und Auffälligkeiten eventuell schon sofort festzustellen. Hierzu beachten Sie bitte auch §8.


§3 Meldepflicht und Kontrollen
Sollten die Tiere während des Aufenthalts erkranken oder sterben, hat die Tierpension sofort die Besitzer darüber zu informieren. Sollte ein Kontakt nicht sofort zu Stande kommen, entscheidet die Tierpension ohne Rücksprache, ob ein Tierarztbesuch notwendig ist oder nicht. Der Besitzer ist aber in jeden Fall darüber zu informieren.


§4 Haftpflicht (gilt nicht für Nager)
Der Hund sollten eine bestehende Haftpflichtversicherung (seit 2014 Pflicht für jeden Hundebesitzer). Sollte keine Versicherungen bestehen, ist der Besitzer verpflichtet die Kosten der entstandenen Schäden zu übernehmen. Trägt die Tierpension eine Mitschuld an dem entstandenen Schaden übernimmt diese die Kosten.


§5 Fütterung/Versorgung
Hunde:
Auf Wunsch füttern wir eure Hunde auch, das Futter muss aber in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Futterzusätze und Medikamente werden ebenfalls auf Wunsch verabreicht, auch dieses muss der Besitzer in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Extrakosten entstehen hierfür nicht. Sollte das Futter nicht in ausreichender Menge vorhanden sein, kauft die Tierpension gegen Quittung neues nach. Der Besitzer hat das Geld bei Abholung zu erstatten (nur gegen Quittung).

Nager:
Unsere tägliche Fütterung beinhaltet Heu, Wasser und Frischfutter nach den Angaben der Besitzer. Trockenfutter oder Futterzusätze müssen in ausreichender Menge mitgegeben werden.
Gefüttert wird in jedem Fall nach Angaben des Besitzers die entweder im Stammdatenbogen oder dem Vertrag hinterlegt sind. Sollte es Änderungen geben, bitten wir Sie uns dies umgehend vor der nächsten Betreuung mitzuteilen.

§6 Unterbringung und Pflege
Die Hunde leben während der Unterbringung im familiären Umfeld der Tierpension, das heißt KEINE Zwingerhaltung. Somit kommt ihr Hund mit anderen Hunden und Menschen in Kontakt. Dies erfordert ein gutes Maß an Sozialisierung. Nicht kastrierte Rüden können wir nicht als Übernachtungsgäste nehmen und werden während der Tagesbetreuung isoliert gehalten. Die Hunde können sich während des Aufenthalts frei im Haus bewegen und bekommen jeder seinen „Rückzugsort“. Wir achten stets darauf, dass dieser bewahrt wird. Bei Übernachtungen empfehlen wir daher, dass eigene Körbchen mitzubringen. Spielzeug und andere Dinge können natürlich auch mitgegeben werden.
Wir pflegen die Tiere während des Aufenthalts auch, dass bedeutet Fellpflege und bei Bedarf baden. Nicht nur die Pflege und Versorgung gehört zu unseren täglichen Aufgaben; im Laufe des Tages bauen wir, je nach Bedürfnissen der Hunde, kleine Spaziergänge ein und spielen mit den Hunden im eingezäunten Garten.
Da die Hunde hier in einer größeren Gruppe unter anderen Hunden leben, können wir keine Haftung für Verletzungen unter den Hunden ausschließen. Jedoch achten wir stets darauf, dass die Hunde sich gut verstehen und es keine Auseinandersetzungen gibt, die zu ernsthafteren Verletzungen führen können. Sollte dies der Fall sein, wird die Gruppe getrennt.

Kleintiere leben isoliert von den anderen Pensionsgästen, sie bekommen ihre eigenen Gehege, sowie einen komplett eingezäunten Auslauf. Sie können Tagsüber den Auslauf nutzen und verbringen die Nacht im sicheren Gehege. Der Bereich wird nach Angaben des Besitzers sowie Größe/Anzahl der Tiere von der Tierpension ausgewählt. Da Kleintiere sehr stressanfällig sind und einen kompletten Umzug schwerer verkraften, nehmen wir diese erst ab einer mindestdauer von 4 Nächten zur Betreuung.


§7 Kosten
Der Rechnungsbetrag ist jeweils zum Ende der Übernachtung fällig oder bei der Tagesbetreuung zum Ende des laufenden Monats. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.

Hunde
Tagesgäste (bis zu 5 Stunden am Tag):                10,60€/Nacht
Tagesgäste (mehr als 5 Stunden am Tag):           14,99€/Nacht
Übernachtungsgäste (bis zu 24 Stunden):         22,61€/Nacht

Kleinnager
Mai-September
Kaninchen:                                   6,66€/Nacht
Meerschweinchen:                     5,24€/Nacht

Oktober-April
Kaninchen:                                   7,91€/Nacht
Meerschweinchen:                    6,07€/Nacht
Heizkosten bei Innenhaltung für 2 Tiere:        0,83€/Nacht

Andere Kleinsäuger auf Nachfrage

Alle Preise inkl. 19% MwSt.


§8 Eigenschaften der Tiere und Wesen
Die Tierpension wurde über die Eigenschaften und Besonderheiten der Tiere aufgeklärt und sind im Stammdatenbogen zu vermerken. Die Tiere können sich durch äußere Einflüsse und veränderter Umgebung in ihrem Wesen, Verhalten und Gesundheit verändern, dies kann weder der Besitzer noch die Tierpension beeinflussen.
Vor allem Kleinnager sind sehr stressempfindlich, der vorrübergehende Umzug in die Pension kann die Tiere in ihrem Wesen, Fressverhalten und Gesundheit beeinflussen.


§9 Nachweise
Die Tierpension besitzt zwei eigene Hunde, diese werden regelmäßig entwurmt, geimpft, bekommen einen Zeckenschutz und werden auf sonstige Erkrankungen untersucht. Die Besitzer können jederzeit Einsicht in deren Gesundheitsbücher verlangen, um sich zu vergewissern, dass alle Anforderungen weiterhin erfüllt sind.


§10 Vertragsarten, Reservierung und Stornierung
Vertragsarten
Pensionsvertrag
Der Pensionsvertrag gilt nicht zeitgleich als Reservierung, Kunden haben somit nicht automatisch, dass Recht auf einen Platz für die Betreuung. Tagesplätze und Übernachtungsplätze müssen im Vorfeld reserviert werden, der Anspruch besteht erst nach Zusage seitens der Tierpension. Diese Vertragsform muss nicht gekündigt werden.
Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, geht das Tier in den Besitz der Tierpension über. Der Besitzer hat dann keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Tier.
Pensionsvertrag für Dauertagesgäste
Dauertagesgäste reservieren mit dieser Vertragsform einen dauerhaften Tagesplatz von min. 4 Tagen die Woche. Dieser findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Samstag und Sonntag nach Absprache möglich, jedoch haben Kunden dieses Vertrages kein Anrecht auf einen Tagesplatz am Wochenende. Übernachtungen müssen ebenfalls im Vorfeld reserviert werden und sind nicht automatisch reserviert.
Betreuungsfreie Zeiten von mehr als 2 Tage die Woche müssen bis zum 1. eines jeden Monats, für den laufenden Monat, bekannt gegeben werden (ausgenommen Krankheitsfall). Betreuungsfreie Zeiten von 2 Wochen am Stück sind mindestens 6 Wochen vorher der Tierpension mitzuteilen.
Diese Vertragsform hat eine Kündigungsfrist beiderseits von mindestens vier Wochen im Voraus und muss schriftlich erfolgen.
Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn das Tier verstirbt oder das Tier aus Verhaltensgründen nicht mehr in der Tierpension untergebracht werden kann. Das Sonderkündigungsrecht gilt für die Pension sowie für den Vertragsnehmer.

Stornierungskosten von Reservierungen
Mehr als 28 Tage vor Aufenthaltsbeginn:           Stornierungskosten entfallen
Von 27 - 15 Tagen vor Aufenthaltsbeginn:         20% der gesamten Pensionskosten
Von 14 - 2 Tag vor Aufenthaltsbeginn:                50% der gesamten Pensionskosten
1 Tag vor Anreise oder bei nicht stornierung:   100% der gesamten reservierten Kosten
Rabatte
Hunde Tagesgäste ab 15 Tagen im Monat:         10% Rabatt auf den Monatsendpreis
Hunde Tagesgäste ab 20 Tagen im Monat:        15% Rabatt auf den Monatsendpreis
Bei Übernachtungen von 28 Tagen am Stück:     15% Rabatt auf den Endpreis
Kaninchen/Meerschweine ab 4 Tieren:             15% Rabatt auf den Endpreis


§11 Datenschutz
Wir nehmen ihre Daten nur für eigene Rechnungszwecke und die Tierärztliche Versorgung in unser System auf. Wir geben keine Daten an Dritte ohne schriftliches Einverständnis (Ausnahme Tierarzt, nur mit Vollmacht).



Verantwortlich:
Sophie Kauke
Pfingstanger 1               
37170 Uslar   

Erstellt am: 18.02.2020   
Bearbeitet: 01.01.2024


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